H-Arzt (Unfallarzt)
Auf Grund besonderer fachlicher Qualifikation, personeller und räumlicher
Voraussetzungen
und Vorschriften nimmt unsere Praxis am
H -Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
(Berufgenossenschaften)
teil.
Folgende Unfälle und Verletzungen werden
und dürfen bei uns behandelt werden:
- Arbeitsunfälle
- Schulunfälle
- Wegeunfälle
- Schulwegeunfälle
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- Downloads (Pdf) :
• Anforderungen zur Beteiligung am
H-Arzt-Verfahren
• Verzeichnis
der Verletzungen |
H-Arzt-Verfahren
Die H-Ärzte sind an der besonderen Heilbehandlung beteiligte
Ärzte.
Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass diese Ärzte
- ohne die speziellen Anforderungen des Durchgangsarztverfahrens zu
erfüllen - ebenfalls über besondere unfallmedizinische Kenntnisse
verfügen.
Daneben müssen sie im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen
Bereich bestimmte Anforderungen erfüllen und zur Übernahme
bestimmter Pflichten bereit sein.
Das H-Arzt-Verfahren unterscheidet sich vom Durchgangsarztverfahren
im wesentlichen durch die nicht bestehenden Zuweisungsmechanismen
der Unternehmen und Hausärzte zum H-Arzt. Der H-Arzt kann besondere
Heilbehandlung nur bei bestimmten Verletzungen durchführen.
Die Landesverbände haben bundesweit über 3.300 Ärzte
in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden
ca. 425.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
in diesem Verfahren versorgt. |