H-Arzt (Unfallarzt)

Auf Grund besonderer fachlicher Qualifikation, personeller und räumlicher Voraussetzungen
und Vorschriften nimmt unsere Praxis am
H -Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufgenossenschaften) teil.

Folgende Unfälle und Verletzungen werden
und dürfen bei uns behandelt werden:

- Arbeitsunfälle
- Schulunfälle
- Wegeunfälle
- Schulwegeunfälle


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• Anforderungen zur Beteiligung am
   H-Arzt-Verfahren
Verzeichnis der Verletzungen
H-Arzt-Verfahren

Die H-Ärzte sind an der besonderen Heilbehandlung beteiligte Ärzte.
Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass diese Ärzte - ohne die speziellen Anforderungen des Durchgangsarztverfahrens zu erfüllen - ebenfalls über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen.
Daneben müssen sie im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen Bereich bestimmte Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Das H-Arzt-Verfahren unterscheidet sich vom Durchgangsarztverfahren im wesentlichen durch die nicht bestehenden Zuweisungsmechanismen der Unternehmen und Hausärzte zum H-Arzt. Der H-Arzt kann besondere Heilbehandlung nur bei bestimmten Verletzungen durchführen.
Die Landesverbände haben bundesweit über 3.300 Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 425.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in diesem Verfahren versorgt.
 
 
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